

über Einzelheiten zur gestiegenen Lebenserwartung und den daraus resultierenden Satzungsänderungen und weitere Informationen erhalten Sie hier
mit Informationen zur Durchschnittsverzinsung, dem Verwaltungskostensatz, den erbrachten Leistungen des Versorgungswerks sowie weiteres erhalten Sie hier
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Zum 01.01.2005 hat sich eine grundlegende Änderung des Steuerrechts für Arbeitnehmer und Rentner aufgrund des In-Kraft-Tretens des Alterseinkünftegesetzes vollzogen. Alle Beitragszahler und Leistungsbezieher müssen sich auf eine völlig neue Steuersystematik ihrer Alterseinkünfte einstellen. (s. Infobrief Nr. 9)
