Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsbeiträge, die unsere Mitglieder entrichten.
Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, die sich zu Gunsten des Versorgungswerkes der Landestierärztekammer Thüringen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte des Beitrags an den Versorgungsbeiträgen zu beteiligen.
Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsbeiträge zur Tierärzteversorgung Thüringen in Höhe des 0,1-fachen höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung möglichst unverzüglich über den Link:
elektronisch zu stellen.
Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die DRV weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:
Welche anderen Beitragsoptionen gibt es?