Euro-Münzstapel stehen auf Euro-ScheinenEuro-Münzstapel stehen auf Euro-ScheinenEuro-Münzstapel stehen auf Euro-Scheinen

Unsere Beiträge berücksichtigen Ihre berufliche Situation

Welche Versorgungsbeiträge bezahle ich als Mitglied der Tierärzteversorgung Thüringen?

Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsbeiträge, die unsere Mitglieder entrichten.

Beispiel für abhängig Beschäftigte, also angestellte Tierärztinnen und Tierärzte

Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, die sich zu Gunsten des Versorgungswerkes der Landestierärztekammer Thüringen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten 

  • Versorgungsbeiträge in der Höhe der gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge

    Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich mit der Hälfte des Beitrags an den Versorgungsbeiträgen zu beteiligen.

Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsbeiträge zur Tierärzteversorgung Thüringen in Höhe des 0,1-fachen höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, möglichst unverzüglich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen. 

Dies ist ausschließlich über die elektronische Antragsstellung möglich. Sie verlassen hierbei unsere Webseite und wechseln zur Seite der DASBV. 

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die gesetzliche Rentenversicherung weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist, beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:  

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Teilnehmer- und Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder gerne frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Information gerne für Sie nach. Oder Sie schauen in "Mein Portal", auch hier finden Sie Ihre erweiterte Mitgliedsnummer.

Welche anderen Beitragsoptionen gibt es?