Unsere Mitglieder gehen ihrer Tätigkeit unter den unterschiedlichsten Bedingungen nach. Manche sind abhängig beschäftigt, andere selbstständig. Wieder andere beziehen zeitweise Arbeitslosen- oder Krankengeld. Das berücksichtigen wir bei den Beiträgen. Deshalb variieren die Versorgungsbeiträge, die unsere Mitglieder entrichten.
Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, die sich zu Gunsten des Versorgungswerkes der Landestierärztekammer Thüringen von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, entrichten
Angestellte Tierärztinnen und Tierärzte, die sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, haben zusätzlich zu den gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträgen Versorgungsbeiträge zur Tierärzteversorgung Thüringen in Höhe des 0,1-fachen höchsten Pflichtbeitrags der gesetzlichen Rentenversicherung zu entrichten. Um diese doppelte Beitragsbelastung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, möglichst unverzüglich den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung zu stellen.