zwei ältere Hände halten einanderzwei ältere Hände halten einanderzwei ältere Hände halten einander

Im Todesfall sind wir für die Familien unserer Mitglieder da

Wie unterstützt die Tierärzteversorgung Thüringen die Angehörigen, wenn ein Mitglied stirbt?  

Wenn ein Mitglied unseres Versorgungswerkes stirbt, erhalten folgende Familienangehörige im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung Rentenzahlungen von der Tierärzteversorgung Thüringen:

  • Ehegatten oder eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner

  • anspruchsberechtigte Kinder

Bitte beachten Sie:

  • Eine Hinterbliebenenrente wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt

    Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden, damit er rückwirkend gilt. Anderenfalls beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Folgemonat des Antragseingangs.

  • Die Hinterbliebenenrenten werden ab Beginn des Monats bezahlt, der auf den Sterbemonat des Mitglieds folgt

  • Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt

    Zur Hinterbliebenenrente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.

Als Witwe beziehungsweise Witwer erhalten Sie eine Rente in Höhe von 60% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente beziehungsweise der von dem verstorbenen Mitglied bezogenen Rente.

Wenn Sie eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen 

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

  • einen Nachweis über die Todesursache

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Heiratsurkunde

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 10% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Halbwaisenrente 10% dieser Rente.

Die Höhe der Vollwaisenrente beträgt 30% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Vollwaisenrente 30% dieser Rente.

Wenn Sie eine Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen 

  • eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds

    beziehungsweise beider Elternteile, wenn Sie Vollwaise sind

  • einen Nachweis über die Todesursache

  • den Antrag auf Hinterbliebenenrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben

  • eine amtliche Meldebescheinigung

    sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben