Im Todesfall sind wir für die Familien unserer Mitglieder da
Wie unterstützt die Tierärzteversorgung Thüringen die Angehörigen, wenn ein Mitglied stirbt?
Wenn ein Mitglied unseres Versorgungswerkes stirbt, erhalten folgende Familienangehörige im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung Rentenzahlungen von der Tierärzteversorgung Thüringen:
Ehegatten oder eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartner
anspruchsberechtigte Kinder
Bitte beachten Sie:
Eine Hinterbliebenenrente wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt
Dieser muss innerhalb von sechs Monaten ab Vorliegen der Voraussetzungen gestellt werden, damit er rückwirkend gilt. Anderenfalls beginnt die Rentenzahlung erst ab dem Folgemonat des Antragseingangs.
Die Hinterbliebenenrenten werden ab Beginn des Monats bezahlt, der auf den Sterbemonat des Mitglieds folgt
Eine Einkommensanrechnung findet nicht statt
Zur Hinterbliebenenrente ist ein unbegrenzter Hinzuverdienst möglich.
Als Witwe beziehungsweise Witwer erhalten Sie eine Rente in Höhe von 60% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente beziehungsweise der von dem verstorbenen Mitglied bezogenen Rente.
Wenn Sie eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen
eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds
einen Nachweis über die Todesursache
den Antrag auf Hinterbliebenenrente
Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.
eine einfache Kopie Ihrer Heiratsurkunde
gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder
Die Höhe der Halbwaisenrente beträgt 10% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Halbwaisenrente 10% dieser Rente.
Die Höhe der Vollwaisenrente beträgt 30% der zum Zeitpunkt des Todes bestehenden fiktiven Anwartschaft auf Altersrente. Hat der Verstorbene zum Todeszeitpunkt bereits eine Rente erhalten, beträgt die Vollwaisenrente 30% dieser Rente.
Wenn Sie eine Halb- beziehungsweise Vollwaisenrente beantragen möchten, benötigen wir von Ihnen
eine einfache Kopie der Sterbeurkunde unseres Mitglieds
beziehungsweise beider Elternteile, wenn Sie Vollwaise sind
einen Nachweis über die Todesursache
den Antrag auf Hinterbliebenenrente
Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.
eine einfache Kopie Ihrer Geburtsurkunde
einen aktuellen Ausbildungsnachweis
sofern Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben
eine amtliche Meldebescheinigung
sofern Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben