Ich bekomme zurzeit Kranken-, Kinderkranken- oder Verletztengeld. Was muss ich beachten?
Wenn Sie Kranken-, Kinderkranken- oder Verletztengeld beziehen, gelten besondere Regelungen für die Beitragszahlung in der Tierärzteversorgung Thüringen.
Informieren Sie uns bitte kurz, wenn Sie Kranken-, Kinderkranken- oder Verletztengeld beziehen.
Welche Regelungen gelten für mich?
Ihre Krankenkasse beteiligt sich an den Beiträgen zur Tierärzteversorgung Thüringen
wenn Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Die Beitragszahlung des sogenannten Trägeranteils erfolgt dabei direkt von der Krankenkasse an das Versorgungswerk.
Der sogenannte Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich, sobald uns die Krankenkasse die hierfür benötigten Daten übermittelt hat.
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Beitragsübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Bitte legen Sie eine Mitgliedsbescheinigung unseres Versorgungswerkes bei. Sie erhalten diese von uns, sprechen Sie uns an.
In diesem Fall werden Sie bei uns beitragsfrei gestellt,
wenn Sie uns über den Krankengeldbezug informieren.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen die freiwillige Beitragszahlung.
Der Unfallversicherungsträger beteiligt sich an den Beiträgen zur Tierärzteversorgung Thüringen,
wenn Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind.
Die Beitragszahlung des sogenannten Trägeranteils erfolgt dabei direkt an das Versorgungswerk.
Der sogenannte Versichertenanteil ist von Ihnen selbst an das Versorgungswerk zu entrichten. Zur Höhe des zu zahlenden Versichertenanteils informieren wir Sie schriftlich.
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag auf Beitragsübernahme bei Ihrem Unfallversicherungsträger.
Bitte legen Sie eine Mitgliedsbescheinigung unseres Versorgungswerkes bei. Sie erhalten diese von uns, sprechen Sie uns an.
In diesem Fall werden Sie bei uns beitragsfrei gestellt,
wenn Sie uns über den Bezug des Verletztengeldes informieren.
Bitte beachten Sie:
Jeder Zeitraum, in dem Sie keine Beiträge bezahlen, wirkt sich rentenmindernd aus. Um die Renteneinbußen auszugleichen oder zumindest abzumildern, empfehlen wir Ihnen die freiwillige Beitragszahlung.