DRV-Befreiung nur noch elektronisch

Antragsverfahren nach Gesetzesänderung umgestellt

Um eine doppelte Beitragspflicht zu vermeiden, beantragen angestellt Tätige bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit die Befreiung von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugunsten ihrer Mitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk.

Um die Bearbeitung der Anträge durch die DRV zu beschleunigen, hält nun auch hier die Digitalisierung Einzug. Ab sofort erfolgt die Beantragung der DRV-Befreiung ausschließlich online unter dem folgenden Link:

Wichtig! Der DRV-Befreiungsantrag gilt nach wie vor nur dann rückwirkend ab Aufnahme der neuen Tätigkeit, wenn er innerhalb von drei Monaten nach Beschäftigungsbeginn gestellt wird.

Das Versorgungswerk ist dabei verpflichtet, jeden gestellten Antrag an die DRV weiterzuleiten, auch wenn dieser fehlerhaft oder unvollständig ist. Beachten Sie daher bitte die folgenden Hinweise zum Ausfüllen des Antrags:

  • Informationen zum Arbeitgeber

    Geben Sie im Antragsformular bitte unbedingt den Namen und die Adresse Ihres Arbeitgebers an, um die Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden.

  • Mitgliedsnummer und Rentenversicherungsnummer

    Falls Sie Ihre vollständige Mitgliedsnummer oder die Rentenversicherungsnummer nicht sicher wissen, lassen Sie diese Felder frei und senden den Antrag dennoch ab. Wir tragen diese Informationen gerne für Sie nach.