Zwei lachende Seniorenpaare im Frontbereich eines alten mintfarbenen VW-Busses sitzend.jpegZwei lachende Seniorenpaare im Frontbereich eines alten mintfarbenen VW-Busses sitzend.jpegZwei lachende Seniorenpaare im Frontbereich eines alten mintfarbenen VW-Busses sitzend.jpeg
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Übergang in den Ruhestand

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Wie hätten Sie´s denn gern? Die Optionen Ihres Versorgungswerkes für den Einstieg in die Altersrente

Ohne Wenn und Aber - die reguläre Altersrente

Welche Bedingungen gelten für mich, wenn ich "ganz normal" in Rente gehen möchte? 

Ihre reguläre Altersrente beginnt mit dem ersten Tag des Monats, der auf Ihren 67. Geburtstag folgt. Nur für die Geburtsjahrgänge 1950 bis 1960 gelten abweichende Zeitpunkte. Ihren persönlichen regulären Rentenbeginn finden Sie in Ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung.

Das Wichtiges zur regulären Altersrente im Überblick

  • startet zum regulären Rentenbeginn

  • als Vollrente ohne Abschläge  

  • ohne weitere Beitragszahlung

Die Unterlagen für die Beantragung Ihrer Altersrente erhalten Sie von uns unaufgefordert ca. fünf Monate vor Ihrem regulären Rentenbeginn.

Nein. Wenn Sie eine Altersrente beziehen, können Sie trotzdem weiterhin tierärztlich tätig sein. Sie müssen in diesem Fall auch keine Hinzuverdienstgrenzen beachten. Die Beitragszahlung an das Versorgungswerk entfällt.

Als angestellte Tierärztin oder als angestellter Tierarzt sollten Sie sich über die arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines Rentenantrages vor der Antragstellung bei Ihrer zuständigen Personalstelle erkundigen.

Ja. Ihre Altersrente ist steuerpflichtig. Außerdem müssen Sie von der Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bezahlen, an denen sich das Versorgungswerk nicht beteiligt.
Sie möchten früher oder später in die Rente starten? Sie möchten einen flexiblen Übergang von dem Berufsleben in die Rente und deshalb zunächst nur einen Teil Ihrer Rente beziehen? Bei der Gestaltung Ihrer Altersrente haben Sie viel Spielraum.

Ich möchte meine Altersrente beantragen. Welche Unterlagen sind nötig?

Bitte lesen Sie, bevor Sie einen Rentenantrag stellen, unser "Merkblatt für Rentenantragsteller". Wir haben hierin weitere wichtige Informationen zu Ihrem bevorstehenden Rentenbezug zusammengestellt. Danach senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:
  • den Antrag auf Altersrente

    Sie können den Antrag entweder digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte die Unterschrift nicht vergessen.

  • eine einfache Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde 

    oder eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vor- und Rückseite)

  • gegebenenfalls einfache Kopien der Geburtskunden Ihrer Kinder

Die Höhe der Rente erhöht sich für jedes berechtigte Kind um einen Kinderzuschuss zur Rente von 10%. Das gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich aktuell in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden und jünger als 27 Jahre alt sind.

Wenn Sie einen Kinderzuschuss beantragen möchten, senden Sie uns bitte ergänzend zu Ihrem Antrag

  • einfache Kopien der Geburtsurkunden Ihrer Kinder

  • einen aktuellen Ausbildungsnachweis

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch jünger als 27 Jahre alt sind

  • eine amtliche Meldebescheinigung

    sofern Ihre Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben