Schild mit Richtungspfeil und Schriftzug "Tierarzt" hängt an einer roten ZiegelmauerSchild mit Richtungspfeil und Schriftzug "Tierarzt" hängt an einer roten ZiegelmauerSchild mit Richtungspfeil und Schriftzug "Tierarzt" hängt an einer roten Ziegelmauer

Selbstständigkeit hat viele Gesichter - unsere Beiträge passen sich an

Wie hoch sind meine Beiträge zur Tierärzteversorgung Thüringen, wenn ich selbstständig tierärztlich tätig bin?

Grundsätzlich hat jede selbstständige Tierärztin und jeder selbstständige Tierarzt monatlich den satzungsgemäßen Normalbeitrag zu entrichten. Dieser entspricht immer dem höchsten Pflichtbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Wenn Sie einen höheren Betrag wünschen, sind beispielsweise Einzahlungen des 1,1-fachen, 1,3-fachen, 1,5-fachen oder sogar 2,0-fachen des satzungsgemäßen Normalbeitrages möglich.

Den aktuellen Euro-Betrag finden Sie in unserer Beitragsstaffel.

Unter welchen Bedingungen kann ich als Selbstständiger einen geringeren Beitrag beantragen?

Als Tierärzteversorgung Thüringen wissen wir, dass es Anfangsschwierigkeiten geben kann, wenn man eine Tierarztpraxis übernimmt, neu gründet oder eine tierärztliche Honorartätigkeit aufnimmt. Deshalb bieten wir Ihnen bei einem Neustart die Möglichkeit an, einen geringeren Beitrag zu beantragen.

Sollte Ihr Einkommen bei Neugründung beziehungsweise Übernahme einer Tierarztpraxis unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, beträgt der Versorgungsbeitrag zurzeit 18,6 % der Jahreseinkünfte.

Ich möchte einen geringeren Versorgungsbeitrag zahlen. Was muss ich tun?

Alles, was wir hierzu von Ihnen benötigen ist

  • die ausgefüllte Beitragseinstufung für Selbstständige

    Sie können den Antrag digital ausfüllen oder einfach ausdrucken und handschriftlich ergänzen. Bitte vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.

  • sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters über Ihr voraussichtliches Einkommen

Bitte beachten Sie:

Wenn Sie vorläufig geminderte Beiträge entrichten, kann es unter Umständen zu einer Nachzahlungspflicht kommen. Die endgültige einkommensgerechte Beitragsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage des endgültigen Einkommensnachweises.

Wie kann ich die Beiträge bezahlen?

Die Versorgungsbeiträge sind monatlich zu entrichten und können gern im SEPA Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht werden. Senden Sie uns einfach das digital oder handschriftlich ausgefüllte Formular für das SEPA-Mandat zu. Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.

Die wichtigsten Informationen für selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte haben wir in unserem Merkblatt für Selbstständige noch einmal für Sie zusammengestellt.