Grundsätzlich hat jede selbstständige Tierärztin und jeder selbstständige Tierarzt monatlich den satzungsgemäßen Normalbeitrag zu entrichten. Dieser entspricht immer dem höchsten Pflichtbeitrag wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Wenn Sie einen höheren Betrag wünschen, sind beispielsweise Einzahlungen des 1,1-fachen, 1,3-fachen, 1,5-fachen oder sogar 2,0-fachen des satzungsgemäßen Normalbeitrages möglich.
Den aktuellen Euro-Betrag finden Sie in unserer Beitragsstaffel.
Als Tierärzteversorgung Thüringen wissen wir, dass es Anfangsschwierigkeiten geben kann, wenn man eine Tierarztpraxis übernimmt, neu gründet oder eine tierärztliche Honorartätigkeit aufnimmt. Deshalb bieten wir Ihnen bei einem Neustart die Möglichkeit an, einen geringeren Beitrag zu beantragen.
Sollte Ihr Einkommen bei Neugründung beziehungsweise Übernahme einer Tierarztpraxis unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, beträgt der Versorgungsbeitrag zurzeit 18,6 % der Jahreseinkünfte.
Alles, was wir hierzu von Ihnen benötigen ist
Wenn Sie vorläufig geminderte Beiträge entrichten, kann es unter Umständen zu einer Nachzahlungspflicht kommen. Die endgültige einkommensgerechte Beitragsberechnung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach Vorlage des endgültigen Einkommensnachweises.
Die Versorgungsbeiträge sind monatlich zu entrichten und können gern im SEPA Lastschriftverfahren von Ihrem Konto abgebucht werden. Senden Sie uns einfach das digital oder handschriftlich ausgefüllte Formular für das SEPA-Mandat zu. Bitte vergessen Sie die Unterschrift nicht.
Die wichtigsten Informationen für selbstständige Tierärztinnen und Tierärzte haben wir in unserem Merkblatt für Selbstständige noch einmal für Sie zusammengestellt.