braune Umzugskartons stehen auf einem weißen Boden vor einer weißen Wand, darauf stehen Grünpflanzenbraune Umzugskartons stehen auf einem weißen Boden vor einer weißen Wand, darauf stehen Grünpflanzenbraune Umzugskartons stehen auf einem weißen Boden vor einer weißen Wand, darauf stehen Grünpflanzen

Nutzen Sie beim Wechsel des Kammerbereichs unsere Beratungsangebote

Ich werde in einem anderen Bundesland tierärztlich tätig oder verlege meinen Wohnort dorthin. Was muss ich beachten?

Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung Ihrer Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Thüringen. Für die richtige Beratung und für die weitere Beitragszahlung ist es wichtig zu wissen, ob Sie im anderen Kammerbereich tierärztlich tätig sein werden.

  • Informieren Sie uns bitte kurz über Ihren Kammerwechsel

In den meisten Fällen wird für Sie eine Pflichtmitgliedschaft im zuständigen Versorgungswerk des neuen Kammerbereiches eintreten.

  • Hiermit endet auch Ihre Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Thüringen

Eine Pflichtmitgliedschaft in einem anderen Versorgungswerk schließt die freiwillige Mitgliedschaft und die Möglichkeit zur Beitragszahlung in der Tierärzteversorgung Thüringen aus.

  • Ihre Rentenanwartschaft bleibt beitragsfrei erhalten.

Ihre Rentenanwartschaften bei uns berechnen sich künftig aufgrund der bisher gezahlten Versorgungsbeiträge ohne satzungsgemäße Hinzurechnungszeiten. Es handelt sich infolge Ihres Ausscheidens aus dem Versorgungswerk um eine beitragsfreie Rentenanwartschaft. Zusätzlich erwerben Sie in der für Sie neu zuständigen Tierärzteversorgung eine weitere Rentenanwartschaft.

  • Eine Übertragung Ihrer bisher gezahlten Versorgungsbeiträge an die neu zuständige Tierärzteversorgung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Eine Übertragung Ihrer bisher an uns geleisteten Beiträge an die neu zuständige Tierärzteversorgung ist möglich, wenn Sie für weniger als 97 Monate Beiträge an die Tierärzteversorgung Thüringen entrichtet haben und jünger als 50 Jahre sind.

In diesem Fall können Sie innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab Tätigkeitsbeginn einen entsprechenden Überleitungsantrag im neu zuständigen Versorgungswerk stellen.

Im Fall der Überleitung erlöschen dann alle Rechtsansprüche gegen die Tierärzteversorgung Thüringen. Die Beiträge werden im neu zuständigen Versorgungswerk so verrentet, als wären Sie bereits ab Beginn der Beitragszahlung dort Mitglied.

Sollten Sie beabsichtigen, in absehbarer Zeit in den Zuständigkeitsbereich der Landestierärztekammer Thüringen oder der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt zurückzukehren, empfehlen wir Ihnen, von einer Überleitung an das neu zuständige Versorgungswerk abzusehen. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. 

  • Ihre Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Thüringen endet

  • Sie können die Mitgliedschaft freiwillig weiterführen

Dies ist möglich, solange Sie nicht Pflichtmitglied mit Beitragszahlung in der neu zuständigen Tierärzteversorgung werden. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie aus der Landestierärztekammer Thüringen oder der Tierärztekammer Sachsen-Anhalt aus dem Versorgungswerk ausscheiden, haben Sie die Möglichkeit, die Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Thüringen freiwillig fortzuführen. Notwendig ist lediglich ein formloser, schriftlicher Antrag.

Bitte beachten Sie:

Die Erklärung über die Fortführung der freiwilligen Mitgliedschaft muss bei uns innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab dem Ende der Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Thüringen schriftlich vorliegen.

Ihre freiwillige Mitgliedschaft endet, sobald für Sie eine Pflichtmitgliedschaft mit Beitragspflicht in einer anderen berufsständischen Versorgungseinrichtung im Bundesgebiet eintritt.

  • Verhindern Sie eine übermäßige Rentenminderung 

Die freiwillige Fortführung Ihrer Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Thüringen ist gerade dann zu empfehlen, wenn Sie vorübergehend keine Einnahmen aus einer tierärztlichen Tätigkeit erzielen und somit auch keine Versorgungsbeiträge entrichten. Um in diesem Falle einer übermäßigen Rentenminderung entgegenzuwirken, haben Sie darüber hinaus auch die Möglichkeit, freiwillige Versorgungsbeiträge zu entrichten. 

Wenn Sie Ihre bereits erreichte Rentenhöhe aufrecht erhalten möchten, sollten Sie darauf achten, dass Sie stets Versorgungsbeiträge in Höhe Ihres bisherigen Beitragsdurchschnitts einzahlen. Sie finden diesen Durchschnittswert in Ihrer jährlichen Anwartschaftsmitteilung. Wahlweise können Sie natürlich auch gerne höhere oder niedrigere Versorgungsbeiträge entrichten - mindestens die 0,1-fache allgemeine Versorgungsbeiträge.

  • Beantragen Sie gegebenenfalls die Zahlung der Rentenbeiträge an unser Versorgungswerk bei der Agentur für Arbeit 

Sofern Sie Leistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld, von der Agentur für Arbeit beziehen, beantragen Sie bitte dort stets die Übernahme der Rentenbeiträge an die Tierärzteversorgung Thüringen und benachrichtigen Sie uns entsprechend.

Bitte beachten Sie:

Sie sind in beiden Fällen verpflichtet, sich unaufgefordert bei der neu zuständigen Versorgungseinrichtung und der zuständigen (Landes-) Tierärztekammer anzumelden. Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen beziehungsweise Fristversäumnissen, die Anmeldung schnellstmöglich vorzunehmen.