Wir beantworten gerne Ihre Fragen zur weiteren Gestaltung Ihrer Mitgliedschaft in der Tierärzteversorgung Thüringen. Für die richtige Beratung und für die weitere Beitragszahlung ist es wichtig zu wissen, ob Sie im anderen Kammerbereich tierärztlich tätig sein werden.
Sie sind in beiden Fällen verpflichtet, sich unaufgefordert bei der neu zuständigen Versorgungseinrichtung und der zuständigen (Landes-) Tierärztekammer anzumelden. Wir empfehlen Ihnen zur Vermeidung von Rechtsnachteilen beziehungsweise Fristversäumnissen, die Anmeldung schnellstmöglich vorzunehmen.